Ärzte und die Gesetzesentwürfe

1.Abtreibung:
„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einzusetzen. Sie prüft unter anderem Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches.“ (§218 StGB; vgl., BMFSFJ vom 24.04.2023; der §219a StGB (Werbeverbot) wurde bereits am 22.06.2022 ersatzlos gestrichen)

2.Selbstbestimmungsgesetz
ist in Bearbeitung: „Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Leben für trans- und intergeschlechtliche Menschen verbessern und das Transsexuellengesetz ablösen.“
(BMFSFJ, vom 30.06.2022; seit 05.05.2023 läuft die Abstimmung mit den Ressorts,
Bundesländern und den Verbänden, etc.)

3.Reform der Sterbehilfe
wurde bereits am 24.06.2022 im Bundestag beraten;
„Die Sterbehilfe in Deutschland muss neu geregelt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt hat. Eine Entscheidung im Bundestag könnte es noch vor der Sommerpause [2023] geben.“
(Deutschlandfunk, 23.06.2023; https://www.deutschlandfunk.de/sterbehilfe-bundestag-gesetzesentwuerfe-100.html)

Die Ausführenden sind Ärzte! Sie werden bei Punkt 1 und 3 zu Mördern gemacht
und bei Punkt 2 zu Verstümmlern.
Niemand studiert Medizin um Menschen zu töten oder zu verstümmeln!

„Mei­ne Ver­ordnungen werde ich tref­fen zu Nutz und From­men der Kranken,
nach bestem Ver­mö­gen und Ur­teil; ich werde sie be­wah­ren vor Scha­den und willkür­lichem Un­recht. Ich werde nieman­dem, auch nicht auf sei­ne Bit­te hin, ein tödliches Gift ver­ab­reichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie ei­ner Frau ein Ab­trei­bungs­mit­tel geben.“
Hippokratischer Eid

(Quelle: www.brink4u.com)